Gepäckbestimmungen

Eingetragenes (abgefertigtes) Gepäck

    Generell ist für Erwachsene und Kinder bis 11 Jahre ein Gepäckstück mit 23 kg (bisher 20 kg) bei einem Umfang (L+B+H) von max. 158 cm erlaubt. Infants können ein Gepäckstück mit max. 10 kg und 115 cm Umfang aufgeben. Für darüber hinaus gehendes Übergepäck gilt folgende Regelung:
    ein Extra Gepäckstück bis max.
    23 kg  
     nur 55 EUR pro Strecke
     weitere Extra Gepäckstücke bis max. 23 kg  200 EUR pro Strecke und Stück
     Gepäckstücke mit 23 bis 32 kg, auch als 1. Stück  100 EUR pro Strecke und Stück
     Übergrösse (L+B+H zwischen 158 und 203 cm), auch als 1. Stück    70 EUR pro Strecke und Stück
     
    Mit „Strecke“ ist der Hin- oder Rückflug gemeint, also nach Prag 1 Segment, zu den Umsteigezielen 2 Segmente.
    Diese neue Regelung gilt auch für die Ethnischen Tarife!

    Sondergepäck:
       Golf, Skier, Fahrradzählt als 1. Gepäckstück. Für weitere Gepäckstücke (z.B. Koffer, Reisetasche) sind pro Strecke 55 EUR zu zahlen. Übergrösse und Übergewicht wird beim Sondergepäck nicht berechnet.  
       anderes Sportgepäck wie oben, aber Übergrösse oder Gewicht mehr als 23 kg wird berechnet  
       Tiere (Kabine)Wird auf die 23 kg angerechnet. Sofern 23 kg als Gesamtgepäck-menge überschritten werden, sind pro Strecke 55 EUR zu zahlen
       Rollstuhl, Buggy, Behindertenhunde  kostenlos
          Weitere Informationen finden Sie auf GGAIROK BAGG oder rufen Sie uns an: 09001 – 001 083  
          Bei den Linien der Czech Airlines darf das Gewicht eines eingetragenen Gepäckstücks aus technischen Gründen 32 kg nicht überschreiten. Es gibt folgende Ausnahmen: Rollstuhl für den Bedarf des Fluggastes, Tiere, Musikinstrumente, Fernsehkameras und Sportausstattung, die nicht in Einzelteile zerlegt werden kann.

        Im eingetragenen Gepäck dürfen Sie kein Geld, keine Schecks, Kreditkarten, handelbaren Papiere oder Wertpapiere und keine sonstigen Wertgegenstände, keine geschäftlichen oder anderen persönlichen Dokumente, Pässe oder anderen Identifikationsdokumente, Medikamente, Schlüssel, Handys, Dioptriebrillen und Sonnenbrillen, keinen Schmuck und keine aus Edelmetallen angefertigten Gegenstände, keine Kameras, Videokameras und keine anderen elektronischen Geräte (das heißt auch keine Personalcomputer, keine Laptops und keine CDs mit Datenbanken), keine Kunstgegenstände und keine zerbrechlichen Gegenstände mitnehmen.

        Handgepäck (Kabinengepäck)

        In das Flugzeug dürfen Sie kostenlos ein Kabinengepäck und Gegenstände für den persönlichen Bedarf mitnehmen:

        • Kabinengepäck (maximale Maße – Länge 56 x Breite 45 x Tiefe 25 cm, Summe max. 115 cm)
        • Damenhandtasche
        • Mantel, Schal oder Decke
        • Regenschirm oder Spazierstock
        • kleine Kamera, Videokamera oder Fernglas
        • Laptop
        • Reiselektüre
        • Korb und Nahrungsmittel für ihr Kind für die Dauer des Flugs
        • einen ganz zusammenklappbaren Rollstuhl für Behinderte, ggf. Krücken oder Stützgeräte

         Business ClassEconomy Class
        Handgepäck bei allen Linien2 Stk./18 kg einschließlich der Gegenstände für den persönlichen Bedarf/115 cm1 Stk./12 kg einschließlich der Gegenstände für den persönlichen Bedarf/115 cm

        Bitte beachten Sie: Auf unseren 3B Codeshare-Flügen gelten besondere Bestimmungen zum Handgepäck: Überschreitet das Handgepäck die Maße von 40x30x20 cm, so behält sich JobAir das Recht vor, das Handgepäck (max 12 kg) im Gepäckraum des Fliegers unterzubringen.

        Überzähliges/übergroßes Gepäck wird nur dann in demselben Flugzeug befördert, in dem für dieses Gepäck im Voraus ein Platz reserviert wurde bzw. wenn das Flugzeug noch freie Kapazität hat.

        Wertgegenstände und leicht zerbrechliche Gegenstände (z. B. Musikinstrumente, Kronleuchter usw.), die in einer Schutzhülle eingepackt sind, dürfen Sie mit in die Kabine als Gepäck nehmen und es wird auf einem separaten Sitz befördert.
        Für dieses Gepäck muss der Sitzplatz zusammen mit Ihrem Sitzplatz im Voraus bestätigt werden. Bei der Reservierung des Sitzplatzes für das Gepäckstück müssen Sie die Maße und das Gewicht mitteilen. Für eine sichere Beförderung darf das Gepäckstück auf dem Sitzplatz nicht schwerer als 20 kg sein und die Maße dürfen die Breite von 42 cm, die Tiefe von 41 cm und die Höhe von 80 cm nicht überschreiten. Für die Beförderung eines Gepäckstücks auf dem Sitzplatz entrichten Sie eine Gebühr in Höhe des anwendbaren Tarifs für einen erwachsenen Fluggast.

        Detaillierte Informationen über die Gepäckbeförderung finden Sie in den Beförderungsbedingungen.

         

        Verbotene Gegenstände

        Der Flugverkehr richtet sich nach strengen Sicherheitsregeln. Informieren Sie sich daher bitte vor Reiseantritt, welche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen sind.

        Gemäß den gültigen internationalen Vorschriften dürfen Sie folgende Gegenstände nicht mit in die Kabine nehmen:

        • Waffen
        • Munition
        • Messer und weitere spitze und scharfe Gegenstände
        • Spielzeug, das wie echte Waffen aussieht (z. B. Pistolen, Granaten)
        • radioaktives Material
        • brennbare Stoffe
        • ätzende Stoffe
        • komprimierte Gase
        • Gifte oder toxische und infektiöse Materialien
        • magnetisches Material und sonstige gefährliche Stoffe

        In die Kabine dürfen Sie nur kleine Mengen von Flüssigkeiten mitnehmen. Die Flüssigkeiten sind in kleinen Verpackungen mit einem Volumen von bis zu 100 ml mitzunehmen. Alle Behältnisse müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Inhalt von max. 1 Liter pro Person transportiert werden.

        Unter „Flüssigkeiten“ ist Folgendes zu verstehen:

        • Wasser und weitere Getränke, Suppen, Sirupe
        • Cremen, Reinigungsmilch, Öl
        • Parfüms
        • Sprays
        • Gel, Shampoos und Duschgel
        • Druckbehältnisse, Rasierschaum, Schaumfestiger, weitere Schaumpräparate und Deos
        • Pasten, Zahnpasta
        • Mischungen von festen und flüssigen Stoffen
        • alle anderen Sachen mit ähnlicher Konsistenz

        Des Weiteren können Sie Folgendes mit in die Kabine nehmen:

        Flüssigkeiten, die für den Verzehr während des Flugs bestimmt sind, die für medizinische Zwecke oder aufgrund spezieller Diätverordnungen notwendig sind, einschließlich Babynahrung. Bei medizinischer Nahrung oder Babynahrung ist es erforderlich, dass Sie nur die Menge mitnehmen, die für die Reise erforderlich ist. Sie können von einem Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle um eine Kostprobe der Flüssigkeit (z. B. Babynahrung) oder über die Vorlage eines Belegs über die Herkunft der Flüssigkeit (z. B. wenn Sie Insulin mitnehmen, ist eine ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept auf den Namen des Fluggasts vorzulegen) gebeten werden.

        Weitere Informationen über die Beförderung von Flüssigkeiten an Bord eines Flugzeugs finden Sie in den Sicherheitsregeln.

        Detaillierte Informationen über die Beförderung von Gepäckstücken und über verbotene Gegenstände finden Sie in den Beförderungsbedingungen.


        Gepäckreklamation

        1. REKLAMATION VON GEPÄCK

        Hier können Sie erfahren, wie Sie vorgehen, wenn Ihr eingetragenes Gepäck nach der Landung überhaupt nicht zugestellt wird, oder wenn es beschädigt oder mit fehlendem Inhalt zugestellt wird.

        Den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks bitte direkt am Flughafen melden. Der Flughafenschalter, der mit „Reklamation von Gepäck“ gekennzeichnet ist, gewährt Ihnen sofortige Hilfe.

        Wenn Sie den Vorfall nicht direkt am Flughafen melden, können Sie in der gesetzlichen Reklamationsfrist die Reklamation schriftlich über unsere Abteilung Kundenservice an der folgenden Adresse einreichen: České aerolinie, P.O.Box 757, 111 21 Praha 1, Tschechische Republik. Fax: +420 296 341 621.
        Außerdem müssen Sie den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem gemeldeten Schaden und dem entsprechenden Transport nachweisen.
        Die Antwort auf die Reklamation erhalten Sie während eines Monats.

        Wenn Sie ausführlichere Informationen über die Verspätung, den Verlust oder beschädigtes Gepäck haben möchten oder wenn Sie weitere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns.

        Ehe Sie unsere Nummer wählen, halten Sie bitte den Bericht über die Unregelmäßigkeiten, die sich auf Ihr Eigentum beziehen (Property Iregularity Report /PIR/), oder die Nummer des Gepäckscheins bereit.


        Halten Sie bitte folgende Fristen ein:

        Beschädigung von Gepäck und fehlende Gegenstände aus dem Gepäck – innerhalb von 7 Tagen ab der Herausgabe des Gepäcks.

        Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Verspätung des Gepäcks entstehen – innerhalb von 21 Tagen ab der Zustellung des Gepäcks.

        Ansprüche auf Schadensersatz erlöschen zwei Jahre nach der Landung am Zielort oder der vorausgesetzten Landung oder zwei Jahre nach Beendigung des Transports.

        Ersatz

        Wenn Sie keine Versicherung haben, die die entsprechenden Verluste deckt, können Sie von uns einen Ersatz verlangen für:

        • Verlorenes Gepäck
        • Beschädigtes Gepäck
        • Fehlende Gegenstände aus dem Gepäck
        • Ausgaben, die direkt mit der Verspätung Ihres Gepäcks zusammenhängen

        Die Ansprüche beziehen sich nicht auf einen Schaden, der durch den Inhalt Ihres Gepäcks verursacht wurde, oder auf einen Schaden oder Verlust an zerbrechlichen Gegenständen oder Wertsachen, die im Gepäck transportiert wurden. Weitere Einzelheiten über unsere Haftung finden Sie in unseren Transportbedingungen (§ 11, § 16, § 17).


        1. Wenn sich Ihr Gepäck verspätet

        Wenn sich Ihr Gepäck verspätet, liefern wir es Ihnen sofort, sobald es ankommt. Wenn Ihr Gepäck nicht innerhalb von 2 Tagen gefunden wurde, was eher  unwahrscheinlich ist, senden Sie uns bitte einen Brief mit dem Verzeichnis des Inhalts, mit Aufführung des Alters und des Werts der Sachen und mit Informationen über das Gepäck. Legen Sie bitte ebenso einen Bericht über die Unregelmäßigkeit, die sich auf Ihr Eigentum bezieht (Property Iregularity Report /PIR/), die Bestätigung für den Reisenden, die Bordkarte und die Nummer des Gepäckscheins bei. Bitte faxen Sie uns diese Belege an die Nummer:  00420 296 341 621.

        2. Wenn Ihr Gepäck verloren gegangen ist

        Wenn Ihr Gepäck nicht gefunden wird und Ihnen nicht bis zum einundzwanzigsten Tag ab der Meldung seines Verlusts am Flughafen zugestellt wurde, wird es als verloren angesehen und Sie haben Anspruch auf eine finanzielle Erstattung.

        3. Wenn es zu einer Beschädigung Ihres Gepäcks kam

        Den Schaden sollten Sie sofort nach der Landung auf dem Flughafen melden. Wenn das aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, reichen Sie bitte Ihre Reklamation mittels unserer Abteilung Kundenservice – Gepäckdienstleistungen schriftlich innerhalb von sieben Tagen ein.

        4. Wenn in Ihrem Gepäck irgendetwas fehlt

        Wenn der gesamte Inhalt Ihres Gepäcks oder ein Teil fehlt, egal ob infolge einer Beschädigung oder von Diebstahl, sollten Sie das sofort nach der Landung auf dem Flughafen melden. Wenn Sie das zeitlich nicht schaffen, können Sie das innerhalb von sieben Tagen schriftlich an der Adresse unserer Gepäckdienstleistungen machen.

        5. Notwendige Belege

        • Bericht über die Unregelmäßigkeit, die sich auf Ihr Eigentum bezieht (Property irregularity report /PIR/) oder Bericht über den Schaden, der auf dem Flughafen ausgestellt wurde
        • Flugticket und Bordkarte 
        • Gepäckscheine
        • Quittungen für den Einkauf Ihres Gepäcks und seines Inhalts
        • Adresse, Telefonnummer und Angaben über das Bankkonto (IBAN)


        Online-Service verspätetes Gepäck

        Kontakt zur Abteilung Kundenservice:

        1. Gepäckdienstleistungen
        Czech Airlines
        Oddělení vztahů se zákazníky (Abteilung Kundenservice)
        P.O.Box 757
        11121 Praha 1
        Tschechische Republik
        FAX: 00420 296 341 621

        Bitte nutzen Sie zur schnellen Abwicklung auch unser Service-Formular

         
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